Krankenversicherungen

Krankenversicherungen

100% ambulante ärztliche Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung ( GOÄ ) bis zu den Regelhöchstsätzen
100 % Regelleistung bei stationärer Heilbehandlung
100% Zahnbehandlung und Kieferorthopädie im Rahmen der GOÄ, GOZ bis zu deren Höchstsätze
65 % für Zahnersatz sowie zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
85 % Arznei-, Verband- Heil und Hilfsmittel bis zu einer Selbstbeteiligung von 200,00 Euro pro Versicherungsjahr
100 % Erstattung der Kosten für Arznei etc. ab Erreichen der Selbstbeteiligung